Quantcast
Channel: Strafblog » Tankbetrug
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4

10 Monate mit Bewährung für Kennzeichendiebstahl und Tankbetrug in 9 Fällen

$
0
0
Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Die Sache, in der ich vorgestern beim Mönchengladbacher Schöffengericht verteidigt habe, war eigentlich eine Hausnummer zu hoch angesiedelt. Normalerweise wäre sie wohl beim Einzelrichter gelandet, aber weil ein früherer Mitangeklagter, gegen den das Verfahren später abgetrennt wurde, eine ganze Latte von Vorstrafen hatte und mit einer Gesamtstrafe von mehr als 2 Jahren rechnen musste, war halt beim Schöffengericht angeklagt und eröffnet worden.

Die Taten, um die es ging, waren immer nach demselben Strickmuster verlaufen. Von abgeparkten Fahrzeugen wurden Kennzeichen geklaut, am Pkw der beiden Tatbeteiligten angebracht, und die gingen dann an verschiedenen Tankstellen tanken und verschwanden, ohne zu bezahlen. Wenn der Tank leergefahren war, ging´s von Neuem los. Neben den 9 angeklagten Vorfällen gab es noch etliche weitere, von denen einige nach § 154 StPO eingestellt worden sind und andere vielleicht nicht ausermittelt werden konnten.

Obwohl doch allgemein bekannt sein dürfte und es ja auch überall angeschrieben steht, dass Tankstellen heutzutage videoüberwacht sind, haben die beiden jungen Männer – abgesehen von einem Käppi auf dem Kopf – keine nennenswerten Vorkehrungen getroffen, nicht erkannt zu werden. Auf den in der Akte befindlichen Videoprints waren sie in voller Lebensschönheit zu bewundern. Das ganze sei “reichlich bescheuert” gewesen, hat mein Mandant eingeräumt.

Im Vorfeld der Hauptverhandlung hat er sich mit Hilfe seiner Verteidigung um Schadenwiedergutmachung bemüht. Die Tankstellen, die aktenkundig waren, hat er aufgesucht und sich dort persönlich entschuldigt und die Tankrechnung im Nachhinein bezahlt. Das heißt, er hat es zumindest versucht. Bei einigen Tankstellen weigerte man sich nämlich, sein Geld anzunehmen, und verwiese ihn an einen Firmenanwalt. Der wiederum tat sich schwer, die Vorgänge zuzuordnen, so dass die Schadenswiedergutmachung zum Teil noch in der Schwebe ist.

Wir haben alle Kfz-Halter, deren Kennzeichen entwendet worden sind, angeschrieben und neben einer Entschuldigung Schadenswiedergutmachung angeboten. Die meisten haben auch reagiert und ihre Bankverbindung mitgeteilt, wohin der Schadensersatzbetrag dann auch überwiesen wurde.

So weit, so gut. Das Gericht und zuvor schon die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer haben das ernsthafte Bemühen um Schadenwiedergutmachung strafmildernd gewürdigt. Als straferschwerend haben sie angesehen, dass der Angeklagte erst wenige Wochen vor der ersten angeklagten Tat wegen eines gleichgelagerten Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die ihn wohl nicht sonderlich beeindruckt habe. Da sei doch eine gewisse kriminelle Energie zu konstatieren, meinte die Anklagevertreterin. Neben den Kennzeichendiebstählen und den Tankbetrügereien kam noch Urkundenfälschung in mehreren Fällen zur Aburteilung, weil das Anbringen von Kfz-Kennzeichen an nicht dafür zugelassenen Fahrzeugen rechtlich als Urkundenfälschung angesehen wird.

Die Staatsanwältin hat Einzelstrafen zwischen 3 und 4 Monaten für die angeklagten Taten und eine moderate Gesamtstrafe von 10 Monaten beantragt. Zweifellos könne diese Strafe in Anbetracht des guten Eindrucks, den der Angeklagte gemacht habe, zur Bewährung ausgesetzt werden.

So ist es dann auch gekommen. Wir waren´s zufrieden und haben – ebenso wie die Staatsanwaltschaft – auf Rechtsmittel verzichtet. Der junge Mann hat mir versichert, dass es zukünftig zu keinen gleichgelagerten und auch nicht zu anderen Straftaten kommen werde. Ich denke, er hat seine Lektion gelernt.

 

 

 


Viewing all articles
Browse latest Browse all 4

Latest Images

Trending Articles





Latest Images